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Siebte Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

der Senat hat am 1. März 2022 die Vierte Verordnung über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (4. InfSchMV) zum nunmehr siebten Mal geändert. Die Regelungen gelten von Freitag, 4. März 2022 an bis vorerst 19. März und enthalten für den Sport weitreichende Änderungen:

  1. Für die Sportausübung im Freien sind alle Einschränkungen aufgehoben worden, d. h. selbst bei Unterschreiten des Mindestabstandes gelten weder die 3G-Bedingungen noch eine Maskenpflicht. Für das Betreten von Funktionsgebäuden bleibt die Maskenpflicht allerdings bestehen.
  2. Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen ist nun an die 3G-Bedingung geknüpft. Weiterhin besteht die Maskenpflicht nicht während der Sportausübung.
  3. Für Veranstaltungen gelten vielfältige und komplexe Regelungen abhängig von der jeweiligen Zuschauerzahl bzw. -kapazität. Mehr auch unter https://lsb-berlin.net/aktuelles/coronavirus-lage/corona-faq/ .

Jürgen Gärtner